Laser safety instruction
Achtung:
Laserstrahlung kann für das menschliche Auge und die Haut sehr gefährlich sein. Neben
vielen Vorgaben und Richtlinien zum Betrieb der Laser sind sie deshalb in Laserschutzklassen
kategorisiert. Bitte beachten Sie, dass Laser der Klasse 3B und 4 nur von
Laserschutzbeauftragten betrieben werden dürfen. Dabei sind folgende Gesetze und
Vorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten:
DIN EN 60825-1
- Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2
- BG-Information „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“ BGI 5007
- BG-Information „Betrieb von Lasereinrichtungen“ BGI 832
In unserem Webshop sind Laser in allen Klassen erhältlich. Mit der Bestätigung dieser
Information über den Laserschutz, dokumentieren sie uns hiermit ausdrücklich, dass Sie
über die Gefahren eines Lasersystems der Klasse 3B und 4 informiert wurden und dass
sie die gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften beim Betrieb eines solchen Lasers einhalten
und im Falle einer öffentlichen Vorführung/Veranstaltung, den Laseraufbau vor
dem Einsatz durch einen sachkundigen Gutachter überprüfen lassen (z.B. TÜV SÜD, Herr
Dr. Uhlig, Tel. +49-160-3601863). Ebenfalls bestätigen Sie hiermit, dass Sie bereits Laserschutzbeauftragter
sind oder sich zu einem solchen Kurs angemeldet haben und dass
Sie über 18 Jahre alt sind. Bei gewerblichem Einsatz eines Lasers der Klasse 3B und 4
sind die Berufsgenossenschaft, die Gewerbeaufsicht und das Ordnungsamt über den
Einsatz von Lasern zu informieren. Die gesetzlichen Vorschriften können in jedem Land
etwas unterschiedlich sein. Daher hat sich jeder Nutzer vor dem Einsatz eines Lasers der
Klasse 3B und 4 über die gesetzlichen Vorschriften im Einsatzland zu informieren und
diese zu befolgen.
Wir bieten mehrmals im Jahr einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten an. Der Kurs findet
in Zusammenarbeit mit dem TÜV SÜD statt. Sie können sich unter folgendem Link gerne
für den nächsten Kurs anmelden. Der Kurs dauert einen Tag und kostet 220,- € inkl.
MwSt.